Informationen über BANAFAIR
Die Bananenkampagne für Bananen aus fairem Handel
Faire Bananen und Bezugsquellen
Aktuelles aus der Arbeit von BanaFair und der Bananenkampagne
Informationen über die Projekte
Hintergrundinformationen über den Welthandel mit Bananen und anderem
Publikationen BanaFairs - auch zum download
English / Spanish
Partner BanaFairs

Codes of Conduct

Schmusekurs mit den Multis oder Instrument für eine nachhaltigere Bananenproduktion?

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Dies gilt um so mehr, wenn sich Unternehmen freiwillig verpflichten, bestimmte soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten. Die Konzerne fürchten um ihr Image, denn sie haben erkannt, daß sich die KonsumentInnen heute für mehr als nur den Preis eines Produktes interessieren. Ihre Antwort: die Etablierung eigener Codes of Conduct. Doch auch VertreterInnen von Gewerkschaften des Südens und NRO im Norden halten Codes für einen gangbaren Weg. So könnte kurzfristig eine Verbesserung der Situation z.B. in den BananenproduzentInnenländer erreicht werden, Verstöße gegen Codes könnten für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Dies ergab zumindest die Diskussion mit TeilnehmerInnen auf dem FORUM BANANE V, das die Bananen-Kampagne im März 1998 durchführte. Einig war man sich jedoch auch, daß daneben andere, mittel- und langfristige Instrumente eingesetzt werden müssen und, daß Verhaltenskodizes keinesfalls staatliches Handeln ersetzen können.

Codes als Marketingantwort von Unternehmen

Unternehmen geben sich Codes oft nur als Marketingantwort oder benutzen sie, um Kampagnen von NRO zu stoppen. Dabei lassen sie die Beteiligung der ArbeiterInnen und Gewerkschaften meist nicht zu. Auch wichtige Schlüsselforderungen fehlen. Das Council on Economic Priorities, ein privates Forschungsinstitut in New York, hat dazu 1996 über 360 Unternehmen in USA befragt. 71% davon hatten einen eigenen Code, aber nur bei 20% war Gewerkschaftsfreiheit als Kernforderung verankert.

Im Idealfall sollte das für die Etablierung eines Codes notwendige Verfahren transparent sein. Bei dessen Implementierung sollte zunächst darauf geachtet werden, daß das Dokument - auch in der lokalen Sprache - im Unternehmen bekannt gemacht wird. Zur Umsetzung aller Bestimmungen müssen Verantwortliche in dem jeweiligen Unternehmen benannt werden. Zudem muß ein Code sowohl unternehmensintern und als auch extern und unabhängig kontrolliert werden. Das Monitoring sollte durch speziell geschulte MitarbeiterInnen, entsprechende Unternehmen, Menschenrechtsorganisationen oder individuelle ExpertInnen erfolgen. ArbeiterInnen, NGO und Gewerkschaften müssen über ein Beschwerderecht verfügen. Es liegt auf der Hand, daß dieser Idealfall in der Realität kaum eintreten wird. KritikerInnen stellen deshalb zudem folgende Fragen:

  • Stärkt die Existenz von Codes die Verhandlungspositionen von ArbeiterInnen oder können sie ein zusätzliches Instrument im Verhandlungsprozeß sein?
  • Wie soll die Beziehung zur regierungsamtlichen Gesetzgebung und Inspektionen sein?
  • Unterminieren Codes Verhandlungen über kollektive Arbeitsverträge?
  • Existiert eine angstfreie Atmosphäre, die es den ArbeiterInnen erlaubt, sich zu beschweren?
  • Besteht die Gefahr, daß Codes im Laufe der Zeit als die Norm akzeptiert werden und nicht lediglich als Mindeststandards?
  • Werden kleinere, nicht so wettbewerbsfähige Unternehmen evtl. durch Codes benachteiligt?
  • Können Codes glaubhaft überprüft werden? Welche Hindernisse gibt es dabei? Können bestimmte Punkte, z.B. sichere Arbeitsverhältnisse überhaupt durch Stichprobenkontrolle überprüft werden?
  • Wer sind die geeigneten Organisationen zur Überprüfung? Sollten dafür kommerzielle Unternehmen, deren soziale Kompetenz oft angezweifelt wird, eingesetzt werden? Oder kann eine von Unternehmen, Gewerkschaften und NGO zu gründende Stiftung nützlich sein, die auch zur Finanzierung der Arbeit dient?
  • Welche Partizipationsmöglichkeiten stehen den betroffenen ArbeiterInnen zur Verfügung?

Im Rahmen ihrer Arbeit zu Verhaltenskodizes und gemeinsam mit lateinamerikanischen Partnerorganisationen wollen sich BanaFair und die Bananen-Kampagne vor allem um die Beantwortung der zuletzt genannten, zentralen Frage bemühen. Daneben steht aber ein anderer wichtiger Punkt auf der Agenda des Vereins. So hatte sich der Fruchtmulti Dole im Rahmen der Internationalen Bananen-Konferenz im Mai 1998 gegenüber GewerkschaftsvertreterInnen positiv zur Entwicklung von Codes geäußert. BanaFair wird nun dieses Gesprächsangebot und den daran anschließenden Prozeß kritisch begleiten.

Bettina Burkert, Herbst 98

Codes of Concuct für Unternehmen

Codes sind freiwillige Selbstverpflichtungen für Unternehmen mit dem Ziel eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse- und –bedingungen zu erreichen. Im Idealfall sollten Codes mindestens die Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beinhalten. Darüber hinaus sollten sie auch Forderungen nach der Dauer der Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einem angemessenen Lohn, der mindestens die Basisbedürfnisse befriedigt, und branchenspezifischen Umweltschutzbestimmungen beinhalten. Zudem sollten in den Richtlinien zur Umsetzung von Codes deren Reichweite, denn Codes sollten sich auf die gesamte Produktionslinie (incl. der Zulieferer) und den Handel beziehen, eine Berichtspflicht sowie eine unabhängige Überprüfung enthalten sein.

Übersicht


Erstellt: 1. 10. 1999 | Letzte Änderung: 3. 6. 2000 | © BANAFAIR | Kontakt: Webmaster